Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG

print 'n' pack,, Remo Friebe

Partner der Druck- und Verpackungsindustrie

Angerweg 2

86865 Markt Wald Kontakt

Telefon: 0049 8262 968956

Telefax: 0049 8262 968957

E-Mail: info@print-n-pack.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE271565395

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Dienstleister und Händler Zuständige Kammer:

Verliehen durch: Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Regelungen einsehbar unter: http://

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers: Helvetia Versicherungen 61377 Friedrichsdorf

Geltungsraum der Versicherung: DACH

 

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

„print 'n' pack“, Partner der Druck und Verpackungsindustrie 

 

§ 1 Geltungsbereich (1) Unsere Leistungen, Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich basierend dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen und schwebenden Geschäfte mit uns, ohne ausdrückliche Vereinbarung.  (2) Die Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, die nicht mit unseren Bedingungen konform gehen, werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.  

 

§ 2 Überlassene Unterlagen An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.  

 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind solange freibleibend und unverbindlich, bis sie ausdrücklich als bindend gekennzeichnet wurden. (2) Jegliche Nebenabreden oder Ergänzungen betreffend unsere Geschäftsbedingungen oder zum Vertrag, vor und bei Vertragsschluss, bedürfen der Schriftform für Ihre Wirksamkeit.  

 

§ 4 Preise und Zahlung (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in Euro (€) und EX Works, Erläuterungen zu EX Works unter §4/Punkt 6, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.  (2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. (3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug und für uns spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Verzugszinsen werden nach Ablauf dieser Frist, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. (5) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung, durch die unsere Leistungsansprüche gefährdet sind, ein oder wird uns eine solche nachträglich bekannt, so sind wir berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.  (6) Erläuterung zum Leistungsspektrum bei Lieferung EX Works EXW: Verladung auf LKW   nein Export-Zollanmeldung   nein Transport zum Exporthafen  nein Entladen des LKW im Exporthafen nein Ladegebühren im Exporthafen  nein Transport zum Importhafen  nein Entladegebühren im Importhafen nein Verladen auf LKW im Importhafen nein Transport zum Zielort   nein Einfuhr-Verzollung   nein Einfuhr-Versteuerung   nein Versicherung    nein 

 

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte (1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.  (2) Gegenansprüche, die nicht auf einer mangelhaften Leistung beruhen, berechtigten den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung der vereinbarten Zahlung, sofern sie nicht rechtskräftig festgestellt wurden oder nicht unstreitig sind  

 

 

 

§ 6 Lieferung:  (1) Lieferzeiten sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und unmissverständlich als solche vereinbart sind.  (2) Die verbindliche Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem wir ohne eigenes Verschulden an der Auftragsausführung gehindert sind. Nicht vertreten können wir insbesondere Behinderungen durch höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht beeinflussbare Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Von derartigen Lieferhindernissen werden wir jedoch unseren Auftraggeber benachrichtigen.  (3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener, schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. (4) Ein dem Auftraggeber zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich grundsätzlich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom ganzen Vertrage berechtigt.  (5) Für von uns zu vertretende Lieferverzögerungen haften wir gemäß Ziffer (3).  (6) Zu handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen sind wir berechtigt. Ebenso dürfen wir handelsübliche Teillieferungen vornehmen.  (7) Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen und Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergestellt werden.  

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung (1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.  (2) Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung unserer Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.  (3) Hat der Auftraggeber die Ware abzuholen, geht die Gefahr bei Meldung der Bereitstellung auf Ihn über. 

 

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge  (1) Der Auftraggeber hat unsere Lieferung bei Empfang unverzüglich auf Mängel, Identität und Menge hin zu untersuchen.  (2) Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, wegen Falschlieferung oder Mengenfehlern können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns schriftlich angezeigt werden und die Anzeige innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingeht. Bei Beanstandungen wegen eingangs nicht erkennbarer Mängel hat die schriftliche Anzeige unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen. Verspätet eingehende Beanstandungen führen zum Rechtsverlust, ebenso die Nichteinhaltung der Schriftform.  (3) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.  (4) Bei ordnungsgemäßer berechtigter Reklamation beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.  (5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beträgt 1 Jahr; dies gilt nicht sofern wir verpflichtet sind, die Kosten zu ersetzen, die unser Auftraggeber gegenüber einem Verbraucher wegen des Verkaufs an einer neuen Sache zum Zweck der Nacherfüllung zu tragen hat.  Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche, auch hinsichtlich der Verjährung, unberührt. Abgesehen davon schulden wir Schadenersatz wegen eines Mangels, jedoch nur im Rahmen der Haftung unter § 9.  

 

§ 9 Haftung:  (1) Schadensersatzansprüche wegen allen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind, insbesondere hinsichtlich Folgeschäden, ausgeschlossen.  (2) Unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für ausdrückliche schriftliche Garantien sowie in allen Fällen, in denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.  (3) Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für nicht erzielte Einsparungen oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung unter § 8 Punkt (4) festgelegt. (4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.  

(5) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache 

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt  (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. (2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.  (3) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.  

 

§11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand, salvatorische Klausel (1) Die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  (2) Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz in 86865 Markt Wald. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehende Rechtsstreitigkeiten ist Memmingen. Wir sind jedoch auch berechtigt, Ansprüche an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 

 

print 'n' pack Remo Friebe aktualisiert 01.01.2012 



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